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Kündigung Mietvertrag

Wir befinden uns auf der Zielgerade unseres Hausbaus, der stressigen Schlussphase die es ganz schön in sich hat. Zu dieser Phase gehört auch die Vorbereitung und Planung des anstehenden Umzugs und natürlich die Kündigung der alten Wohnung. Beides muss gut geplant und überlegt sein.

Rechtzeitige Kündigung der Wohnung

Die Kündigung der alten Wohnung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden, aber auch wohl überlegt sein. Wird sie zu zeitig gekündigt, wächst der Druck, dass das Haus bis zum Kündigungstermin der Wohnung fertig sein muss. Jedes kleinem Problem, welches dann noch beim Hausbau entsteht, wird zur Zerreißprobe. Wird sie dagegen zu spät gekündigt, entstehen unnötige Kosten aufgrund der Doppelbelastung. Neben der Tilgung und den Zinsen müssen nun auch noch weitere Monatsmieten bezahlt werden. Den perfekten Zeitpunkt zur Kündigung zu finden wird schwierig, denn ein kleiner Puffer für unvorhersehbare Probleme beim Hausbau, die eine Bauverzögerung zur Folge haben, sollten einkalkuliert haben.

Wohnungsmietvertrag nochmal prüfen

Vor dem Umzug ins neue Eigenheim ist wichtig sich über den Kündigungsfrist und Bedingungen de aktuellen Bleibe zu informieren. Diese nehmen oft noch einmal Kosten und Zeit in Anspruch.

Kündigungsfrist genau überprüfen und verstehen

Die genaue Kündigungsfrist und Bedingungen die an die Kündigung geknüpft sind, sollte man sich rechtzeitig noch einmal im Vertrag ansehen. Wichtig ist vor allem die genaue Kündigungsfrist zu kennen und auch zu verstehen! In der Regel steht im Vertrag so etwas wie:

„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“

Wird bis zum 3. Dezember die Wohnung gekündigt, so endet das Mietverhältnis nach Ablauf des übernächsten Monats, also am 28. Februar beendet. Spätestens bei dieser Prüfung wird man feststellen, dass man auch noch eine Kaution zurück erhält, welche man wohl möglich bisher noch nicht in seiner Finanzplanung berücksichtigt hatte. Diese beträgt in den meisten Fällen 2,38 Nettokaltmieten. Das sind mal eben 2.000 EUR mehr in der Finanzplanung!

Zustand der Wohnung beim Auszug

Des weiteren sollte man genau prüfen in welchem Zustand die Wohnung beim Auszug übergeben werden muss. Hier fallen oft noch Aufwendungen und Kosten an, die man bisher noch nicht bedacht hatte. Fast immer ist die Wohnung im geweißten Zustand zu übergeben. Man muss also selbst nochmal den Pinsel in die Hand nehmen, was wieder viel Zeit in Anspruch nimmt oder für teures Geld einen Maler beauftragen. Am besten rechtzeitig informieren und einen Blick in den Mietvertrag werfen. Sofern offensichtliche Mängel und Schäden in der Wohnung bekannt sind, sollten diese besser in Eigenregie vor der Abnahme beglichen werden. Andernfalls wird wohl ein Teil der Kaution einbehalten, der mit Sicherheit höher ist, als die eigentlichen Kosten.

Nachmieter selber suchen

Kümmert man sich selbst um den Nachmieter, kann das durchaus einige Vorteile haben. Da man sich den Nachmieter selber aussuchen kann, können zum einen Verabredungen mit dem Nachmieter getroffen werden z.B. gewisse Möbelstücke gegen eine Abstandszahlung zu übernehmen, welche im Haus vielleicht keinen Platz mehr finden. Auch beim Streichen der Wände oder gewissen Renovierungsarbeiten, die vor der Wohnungsübernahme anstehen, kann man sich oft mit dem Nachmieter einigen. Am Ende stehen so viele Themen und Vorbereitungen für das Haus an, dass man kaum noch Nerven hat auch noch die eigene Wohnung zu streichen.
Mit etwas Glück findet man auch einen Nachmieter der beim Einzugstermin flexibel ist. Bei unvorhersehbaren Problemen beim Hausbau, die den Einzugstermin noch einmal verzögern, ist sowas ein sehr großer Vorteil. Natürlich muss vorher mit dem Vermieter gesprochen werden, ob es auch in seinem Interesse ist, dass eigenständig ein Nachmieter gesucht wird. Mitunter hat der Vermieter bereits andere Pläne mit der Wohnung.

Hat man einen passenden Nachmieter gefunden, sollten alle Verabredungen und der Abstand schriftlich festgehalten werden. Einer reibungslosen Übergabe sollte dann nichts im Wege stehen.