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Neulich hatten wir mit unserem Vermesser und allen anderen zukünftigen Nachbarn, mit denen wir uns die gemeinschaftliche Straße teilen, einen Grenztermin zur Abmarkung der Flurstücksgrenzen. Wir nutzten diesen Termin, da wir ohnehin uns über den Zustand unseres Grundstücks nach der Erschließung und dem Bau der Baustraße informieren wollten.

Abmarkung des Grundstücks

Der Grenzstein dient der Markierung der Grundstücksgrenzen

Bei der Abmarkung der Grundstücke werden diese mit dem Vermesser begangen und die Grundstücksgrenzen protokolliert und mit Hilfe von Grenzsteinen festgelegt. Für uns war das weniger interessant, da diese im Außenanlageplan ersichtlich sind und wir nicht mehrere Flurstücke auf unserem Grundstück vereinen.  Es ist dennoch gut zu wissen gewesen, dass alles noch einmal in einem offiziellen Protokoll festgehalten und über den Vermesser geregelt wird. Auf einer Seite unseres Grundstücks befindet sich bereits ein roter Grenzstein. Für die andere Seite wird ein separater Termin erfolgen, den wir aber wahrscheinlich nicht wahrnehmen werden, da die Grenzen auch im Außenanlagenplan ersichtlich sind und dieser Termin nur eher formellen und informativen Charakter hat.

Die Baustraße ist gebaut

Nachdem noch der störende Baum auf unserem Grundstück beseitigt wurde, konnte endlich die Baustraße beauftragt werden. Innerhalb weniger Tage wurde diese dann von unserer Erschließungsfirma errichtet. Wir haben die Baustraße noch etwas breiter und länger bauen lassen, da diese gleich als Fundament für unsere zukünftige Einfahrt (2 Stellplätze) dient.

Diese konnten wir dann beim Grenztermin in voller Pracht bewundern. Wir waren dann letzten Endes doch erstaunt, wie groß sie geworden ist. Aber immerhin müssen ja hier auch die schweren Maschinen und Bagger zum Einsatz kommen.

Noch immer warten wir sehnsüchtig auf die Baugenehmigung. Zunächst war es zwar recht praktisch, dass es nicht in allzu großen Schritten vorwärts geht. So hatten wir genügend Ruhe und Zeit unsere Küche zu planen, die Badeinrichtung auszusuchen, den passenden Kaminbauer zu finden und alle wichtigen Anträge und Recherchen vorzunehmen. Doch jetzt steht schon der Frühling ins (nicht vorhandene) Haus und die Kredite fordern Ihre ersten Bereitstellungszinsen ein. Auch möchten wir einfach, dass es endlich losgeht. Es ist schon gut, dass wir nicht im tiefsten Winter bauen. Somit sollten uns Temperaturen im Minusbereich nicht den (Bau-)Spaß verderben. Aber wir möchten nun auch nicht erst Ende Herbst oder gar im Winter einziehen.

Baugenehmigung 2.0 – Wir warten!

Dass Bauämter den Ruf haben, sich gerne mal Zeit mit verdammt wichtigen Dokumenten zu lassen, haben wir schon oft gehört. Und dieser Ruf wird auch bei unserem Bauamt alle Ehre gemacht. Nicht nur, dass wir einen besonders kritischen Bearbeiter haben, der alle Regularien verdammt ernst nimmt. Auch die Grundbuchsituation ist in unserem Fall ziemlich verstrickt und kompliziert, da wir neben einem einzutragenden Gemeinschaftseigentum mit insgesamt 7 Grundstücken und deren gemeinschaftliche Straße auch noch die Verzögerung durch den erst noch einzutragenden Grundstücksverkäufer (in unserem Falle unsere eigene Baufirma) erdulden müssen. Das gesamte Prozedere zieht sich leider nun schon einige Monate hin und nach vielen Anrufen bei unserer Baufirma, beim Notar und Grundbuchamt waren nun vor ein paar Tagen endlich die heiß ersehnten Grundbuchauszüge in der Post. Jetzt heißt es Daumen drücken und warten, dass auch die Baugenehmigung nun endlich erteilt wird.

Die Sache mit dem Baum und der Baustraße

Grundstück_Haus

Ein unscheinbarer Baum aber ein großes Problem

Es ist gar nicht mal so einfach, an alles zu denken. Und wie soll man das auch, wenn man zum ersten Mal ein Haus baut? So haben wir uns nichts weiter gedacht, als wir den (eigentlich nicht so) kleinen süßen Baum auf unserem Grundstück sahen. Unsere Erschließungsfirma hatte bisher noch nicht unsere Baustraße errichtet, doch nun ist der Auftrag endlich raus und es kann los gehen. Wenn da nicht die Sache mit dem Baum wäre. Denn der steht genau auf der zukünftigen Baustraße und auch zukünftigen Einfahrt. Und der kann nicht einfach mal so nebenbei weggefällt werden. Warum nicht?

  1. Ein Baum zu fällen, auch wenn er klein ist und unscheinbar muss separat beauftragt werden. Von einer speziellen Gartenbaufirma, die so etwas vornimmt. Das bedeutet: weitere Kosten und Verzögerungen.
  2. Nicht jeder Baum darf einfach so gefällt werden. Unterliegt er dem Artenschutz, bedarf es besonderer Anträge und Regularien. Juhu, endlich wieder recherchieren.
  3. Ein Baum darf nicht zu jeden Jahreszeit gefällt werden. Von März bis September ist Bäumefällen in der Regel verboten. Na fein, dass schon April ist.

Es wäre ja auch langweilig wenn alles immer einfach wäre. Zwar hätte unsere Erschließungsfirma ja uns auch mal einen kleinen heißen Tipp zum Baum geben können, als diese (noch lange  vor Frühlingsbeginn) die Pläne mit dem hübsch eingezeichneten Bäumchen sah. Aber gut. Also heißt es, erstmal sich informieren, ob der Baum überhaupt und jetzt noch gefällt werden darf. Wir bekommen in den nächsten Tagen ein Angebot unserer Erschließungsfirma (die eine Gartenbaufirma beauftragt) für das Fällen des Baumes. Im schlimmsten Fall muss die Baustraße halt (falls das möglich ist) um den Baum herum gebaut werden und erst im November, wenn alle Vöglein gen Süden geflogen sind, brutal zerstückelt werden. Dieser wird dann gleich unser erstes Feuerchen für unseren Kamin im Haus.