Schlagwortarchiv für: BSB

Bauboom

Die Bauzinsen sind in Deutschland aktuell auf einem Rekordtief. Immer mehr Leute verwirklichen sich ihren Traum und bauen sich vor allem in den ländlichen Regionen ihre eigenen vier Wände. Aber auch in vielen Städten Deutschlands hält der Bauboom inne. Die Bauämter genehmigen derzeit so viele Wohnungen wie zuletzt vor 18 Jahren.
Besonders in den letzten Jahren konnte man den deutlichen Zuwachs an Eigenheimen und Wohnungen beobachten. Aber dieser Bauboom hinterlässt auch seine Spuren und macht es vor allem für neue Bauherren immer schwerer, ein passendes Grundstück zu finden. Welche Folgen hat das noch und wo geht die Reise hin?

Entwicklung der Zinsen zu einem Rekordtief

Werfen wir einen Blick auf die aktuellen Bauzinsen, so liegen diese auf einem Rekordtief. Ein Darlehen mit einer Sollzinsbindung  von 10 Jahren hat derzeit einen Zinssatz von ca. 1,3% und bei einer Sollzinsbindung von 20 Jahren ca. 1,9%. Die Lage am Finanzmarkt ist also günstig wie nie. Wann also ein Haus bauen wenn nicht jetzt? Aber das ist nur eine Seite der Medaille.

Entwicklung der Baufinanzierungs-Zinsen in Deutschland

Wie kommt es zu so einem niedrigen Bauzins?

Die niedrigen Bauzinsen sind ein Resultat des niedrig gehaltenen Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB). Der Leitzins ist ein Steuerungsinstrument und dient dazu, die Preise in der Wirtschaft stabil zu halten. Bei einem niedrigen Leitzins können die Banken günstige Kredite bei der EZB aufnehmen. Somit kommt mehr Geld in Umlauf. Folglich können an Firmen und private Haushalte günstige Kredite gegeben werden. Die Wirtschaft wird dadurch angekurbelt. Allerdings sind dann auch die Sparzinsen niedrig. Gewinnaussichten von Renten- und Lebensversicherungen werden regelmäßig nach unten korrigiert. Sparen lohnt sich also nicht, somit wird investiert. In unserem Fall wird gebaut und die Altersvorsorge durch eine Immobilie abgesichert.

Nochmal anschaulich erklärt ist das ganze in dem folgenden Video.

Bauboom als Folge

Das Resultat der langanhaltenden günstigen Baukredite ist letztlich ein Bauboom. Doch dieser bringt verschiedene Nebeneffekte und Nachteile mit sich von denen sich manche erst nach einigen Jahren offenbaren. Folgen für Bauherren sind u.a. die nachfolgenden.

Steigende Grundstücks- und Hauspreise

Die Nachfrage bestimmt das Angebot, wie es so schön heißt. Diesen simplen Marketinggrundsatz finden wir auch im Immobiliengeschäft wieder. Eine hohe Nachfrage an Baufirmen und die gestiegene Anzahl an Grundstückskäufen wirkt sich direkt auf die Preisentwicklung aus. Aber auch die Preise für Rohstoffe sind deutlich gestiegen und wirken sich auf die Hausbaukosten aus. Um das zu verdeutlichen zeigen wir einmal die Grundstückspreisentwicklung anhand der Hauspreise in Deutschland im Zeitraum der Jahre von 2000 bis 2017.

Entwicklung des Hauspreis-Index in Deutschland nach statista.com

Schauen wir uns die Entwicklung des Häuserpreisindex der vergangen Jahre einmal an. Die Statistik kann auf statista.com abgerufen werden. Der Häuserpreisindex stellt die Entwicklung der Kaufpreise für Neu- als auch Bestandsimmobilien inklusive dem Grundstück in Deutschland dar.

Im Jahr 2008 lag dieser bei ca. 82 Punkten (Basisjahr ist 2015 mit 100 Punkten) und im Jahr 2018 bei 117 Punkten.

Dazu ein Rechenbeispiel:

Baujahr 2008 2015 2018
Hauspreisindex 82 100 117
Grundstück (700qm) 86.000€ 105.000€ 123.000€
Hauspreis                 155.000€                  190.000€ 222.000€
Grunderwerbsteuer 3.000€ 5.250€ 6.150€
Gesamtkosten 244.000€ 300.250€ 351.150€
Zinsen 4,5% 2,1% 1,9%
Monatsrate 1.225€ 1.225€ 1.225€
Tilgung 1,5% 2,8% 2,3%
Zinsen insg. 206.000€ 92.000€ 117.000€
Laufzeit (ohne Sondertilgung) 31 Jahre 27 Jahre 32 Jahre
Hausbau + Zinsen 450.000€ 392.250€ 468.150€

Das Beispiel soll noch einmal verdeutlichen, dass es nicht allein auf die Bauzinsen ankommt. In Summe betrachtet gleichen die deutlich gestiegenen Preise für Grundstücke und Immobilien es wieder aus. Sie machen es sogar wieder ein Stück weit unattraktiv, denn die Entwicklung der Zinsen in den kommenden Jahren ist ungewiss.

Fehlende Kapazitäten bei Handwerkern

Die Auslastung bei Handwerkern, Baufirmen sowie Garten- und Landschaftsgestaltern bekommt man zu spüren. Ist das Haus einmal gebaut, ist man natürlich noch lange nicht fertig. Das Grundstück gleicht meistens noch einer Baustelle, ein Zaun fehlt, die Einfahrt ist nicht gepflastert, das Hauseingangs-Podest besteht aus Euro-Paletten und an Gartenplanung ist noch garnicht zu denken. Aber die Suche nach bezahlbaren GaLa-Bauern gestaltet sich schwierig. Natürlich ist es von Region zu Region verschieden, aber wir haben die Auslastung deutlich gespürt. Überteuerte Angebote, lange Wartezeiten, teilweise überhaupt keine Rückmeldungen sind Dinge mit denen man rechnen muss.

Baumängel und Bauschäden als Folge

Die Terminkalender Baufirmen sind voll, die Gewerke stehen unter Zeitdruck, es mangelt an Fachkräften. Die Branche ist überlastet. Dazu kommen neue Anforderungen an Baumaßnahmen (z.B. Bestimmungen durch die EnEV) und fehlendes Know-How bzw. Weiterbildungen der Handwerker. Baumängel und Bauschäden sind die Folge. Bereits im Jahr 2016 war laut dem Bauherren Schutzbund die Anzahl an Bauschäden um 89% höher als in 2009. Besonders mangelbehaftet seien Dächer, Decken, Fußböden und Wände sowie die Haustechnik. Entgegenwirken kann man dem als Bauherr nur, indem man selbst aktiv wird. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle steht hier meiner Meinung nach an oberster Stelle.

Kaum Verhandlungsspielraum

Beim Grundstückskauf wird man derzeit oft unter Druck gesetzt. Wir hatten selbst vor ca. 3,5 Jahren unseren Vertrag unterschrieben. Entscheiden mussten wir uns binnen weniger Tage. Auch Verhandlungsspielraum hat man oft keinen mehr. Änderungen am Vertrag oder Extrawünsche können oft nicht durchgesetzt werden.

Kaum verfügbares Bauland

In vielen Regionen herrscht bereits Platzmangel. Inzwischen sind die begehrtesten Grundstücke vergeben und neu erschlossene Gebiete reißen sich oft die großen Platzhirsche unter den Nagel. Diese verkaufen das Grundstück dann nur gekoppelt mit einem Bauwerksvertrag. Wer privat auf Grundstückssuche geht, erlebt meistens Enttäuschungen oder muss tiefer in die Tasche greifen. Auch häufen sich die Fälle, bei denen nicht bebaubares, teils kontaminiertes Land als Bauland verkauft wird. Hier ist Vorsicht geboten und es sei empfohlen immer ein Bodengutachten vor dem Grundstückskauf einzufordern.

Teuere Nachfinanzierung und Gefahr der privaten Insolvenz

Unabhängig von den Gesamtkosten für Grundstück und Haus und den Konditionen zu denen man seine Finanzierung abgeschlossen hat, ist es wichtig diese genau und vor allem langfristig zu planen. Niedrige Zinsen können dazu verleiten sich eine zu Hohe Last an Schulden aufzubürgen, welche man nach Ablauf der Sollzinsbindung nicht mehr tragen kann.

Dazu ein Rechenbeispiel:
Familie Schmidt nimmt sich einen Hausbaukredit in Höhe von 200.000€ mit einer Sollzinsbindung von 10 Jahren und einem Zinssatz von 1,9%. Sie können sich eine monatliche Rate von 800€ leisten. Somit wären sie nach ca. 26 Jahren fertig mit tilgen und hätten am Ende rund 55.000€ Zinsen bezahlt.

Tipp: Diese Daten liefert euch unser Tilgungsrechner.

Jedoch endet nach 10 Jahren unser zugesicherter Sollzins von 1,9%. Was in 10 Jahren passiert und wie die Zinslage dann aussieht wissen die Schmidt’s nicht. Prognosen zeigen, dass es wieder nach oben gehen wird. Was passiert also, wenn in 10 Jahren der Zinssatz bei 4,5% liegt?
Zu diesem Zeitpunkt hat Familie Schmidt noch Restschulden in Höhe von 134.000€ und bereits 32.000€ Zinsen bezahlt. Der Restbetrag muss nun mit einem Zinssatz von 4,5% an die Bank zurückzahlen. Inzwischen können sie sich eine monatliche Rate von 1.000€ leisten. Es kommen also noch einmal 53.000€ Zinsen oben drauf sowie eine Laufzeit von knapp 16 Jahren.
Nach insgesamt 26 Jahren sind sie also fertig mit tilgen (Volltilgung) und haben in Summe 85.000€ Zinsen bezahlt – das sind 30.000€ mehr als geplant!

Was kann ich als angehender Bauherr nun tun?

Die oben aufgeführten Punkte sind teils Folgen und teils Gefahren die sich aus den Bauboom ergeben. Worauf sollte man nun besonders achten, wenn man ein Haus bauen oder (zunächst) Grundstück möchte?

Keine emotionalen oder übereifrigen Entscheidungen treffen
Mitunter verliebt sich sofort in ein Grundstück, stellt sich bildlich das fertige Haus darauf vor, aber übersieht wesentliche Details. Daher immer genau informieren und sich nicht zu sehr von seinen Emotionen leiten zu lassen. Auch wenn die Suche nach einem Grundstück lang andauert und der Frust steigt – ihr findet das richtige! Wir kennen Bauherren, die haben ihres erst nach 2 Jahren gefunden.

Genauer über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks informieren. Was stand hier ggf. vorher? Entsprechen die Grundstückskosten den in der Region üblichen Bodenrichtwerten? Liegt ein Bodengutachten vor?

Genaue Vertragsprüfung
Juristischer Beistand ist hier empfehlenswert um Fallstricke oder unübliche Vertragsklauseln zu vermeiden. Auch ein genauer und zugesicherter Fertigstellungstermin darf nicht fehlen. Schließlich möchte man nicht auf die lange Bank geschoben und hingehalten werden.

Baubegleitender Gutachter
Baupfusch und Mängel am zukünftigen Haus lassen sich nur vermeiden und minimieren, wenn man sich professionelle Hilfe sucht. Folglich sollte ein baubegleitender Gutachter nicht fehlen.

Finanzen gut kalkulieren und Reserven einplanen
Eine stabile und sichere Finanzierung ist wichtig. Auch ungeplante Mehrkosten sollte man vorbereitet sein und die Finanzierung so auslegen, dass man im Monat immer noch ein paar Euro spart.

Endabnahme vom Eigenheim

Schon oft wurden wir gefragt worauf eigentlich bei der Bauabnahme bzw. der Endabnahme beim Hausbau zu achten sei. Wie kann man sich auf diesen entscheidenden Moment am besten vorbereiten. Und worauf muss ich alles achten? Vielleicht hilft euch dieser Artikel dabei etwas entspannter auf den Tag der Abnahme zu blicken.

Nach der Abnahme wird die Beweislast umgekehrt

Was heißt das? Ist die Schlussabnahme vollzogen, ist von nun an der Bauherr bei auftretenden Mängeln in der Beweispflicht. Er muss nun dem Bauunternehmen nachweisen, dass diese für den aufgetretenen Mangel verantwortlich sind. Das kann nicht nur zeit-intensiv sondern auch kostspielig werden. Nach dem BGB ist der Bau eines Hauses ein Werkvertrag und die Abnahme eine einseitige Erklärung, dass das Objekt wie vertraglich vereinbart hergestellt ist. Die Werkleistung wurde also erbracht.
Auch kann aber diesem Zeitpunkt der Bauunternehmer seine Schlussrechnung stellen. Ist diese vom Bauherren bezahlt, fehlt natürlich auch ein entsprechendes Druckmittel bei nachträglich festgestellten Mängeln und der zeitnahen Beseitigung durch die Baufirma.

Hinweis: Einige Tipps wie man Baumängel beim Hausbau vermeiden kann, hatten wir in einem früheren Artikel bereits geschrieben.

Ablauf unserer Bauabnahme

Zuvor schildern wir erst einmal, wie unsere Abnahme verlaufen ist. Um 10 Uhr war der vereinbarte Termin. Als aufgeregte Bauherren standen wir bereits eine halbe Stunde vorher auf der Baustelle. Zusammen mit unserem baubegleitender Gutachter vom Bauherren Schutzbund und unserer Bauleiterin haben wir dann das Haus vollständig inspiziert. Einen Raum nach dem nächsten und natürlich das Haus von außen wurden begutachtet und alle Auffälligkeiten in einem Protokoll festgehalten. Unser Protokoll sollte am Ende 10 Seiten lang werden. Was dort alles rein gehört und worauf bei der Abnahme zu achten ist erfahrt ihr gleich. Die gesamte Abnahme hat bei uns ca. 4 Stunden gedauert. Dieses hat dann zunächst der Gutachter Korrektur gelesen und im Anschluss wir. Mit unserer Unterschrift war alles besiegelt und der letzte Schritt war nur noch der Austausch des Schließzylinders und die Übergabe unserer Schlüssel.

Worauf ist bei der Endabnahme des Hauses zu achten?

Die große Frage bei der Übergabe des neuen Eigenheims ist natürlich – worauf muss ich achten? Was ist wichtig und sollte auf jeden Fall im Protokoll stehen? Grundsätzlich kann man sagen: Alles was nach dem eigenen Ermessen einen Mangel darstellt, einem merkwürdig erscheint oder abweicht von dem was man erwartet, sollte man zumindest aufnehmen lassen. In den meisten Fällen ist der Bauherr ein Laie und erkennt viele Dinge oder Mängel garnicht. Mitunter neigt man gerade deswegen auch dazu sehr kleinlich zu sein. Aber lieber zu kleinlich, als am Ende des Tages Dinge zu übersehen oder mit den Worten des Bauleiters „Das ist normal so.“ abzutun.

Tipp: Keine Übergabe im Dunkeln durchführen! Immer auf einen Termin bei Tageslicht bestehen, am besten vormittags.

Darauf haben wir bei der Übergabe besonders geachtet:

  • Alle Fenster und Türen öffnen in die gewünschte Richtung
  • Fenster haben keine Kratzer, Steinschläge o.ä.
  • Fensterbänke sind unbeschädigt und nicht mit Putz oder Mörtel verunreinigt
  • Türzargen in korrekter Höhe eingebaut
  • Treppe ist unbeschädigt
  • Anzahl und Platzierung von Schaltern, Steckdosen und Deckenauslässen
  • ggf. Funktionstest einzelner Steckdosen, Deckenauslässe, Klingel durchführen
  • Geräte entsprechen den Angaben aus dem Bauwerksvertrag
  • Leitungen und Rohre richtig gedämmt und korrekt befestigt
  • Außenputz ohne Mängel und in richtigem Farbton
  • Innenputz ohne Mängel (Dellen, Risse, Löcher etc.)
  • Vorhandensein aller Fachunternehmererklärungen von jedem Gewerk
  • Vorhandensein aller notwendigen Messprotokolle und Nachweise (z.B. Heizung, Druck, Blitzschutz, Sicherstellung der Erreichung des KfW-Standards)
  • Baustelle und Außengelände ist ordnungsgemäß hinterlassen (kein Müll oder Bauschutt)
  • Einhaltung der Fertigstellungsfrist durch die Baufirma / Bauträger

Was gehört ins Abnahmeprotokoll?

Wenn Mängel bei der Abnahme auffallen, dann gehören diese in das Protokoll. Das gilt auch für bereits bekannte Mängel, welche während der Bauphase aufgetreten sind. Zumindest wenn diese bis zum Tag der Schlussabnahme nicht vollständig beseitigt wurden.
Weiterhin haben wir Fristen im Protokoll festgehalten, bis wann wir die Beseitigung (oder eine Stellungnahme) der einzelnen Mängel erwarten. Sind Mängel vorhanden oder gar gewisse Dinge nicht fertiggestellt, sollte ein entsprechender Betrag einbehalten werden. Die Höhe und den Grund für den Einbehalt sollte man im Protokoll niederschreiben. Ist das nicht der Fall, kann der Bauunternehmer die volle noch ausstehende Summe einfordern.

Kann ich die Abnahme als Bauherr verweigern?

Der Bauherr kann grundsätzlich die Hausübergabe bzw. Endabnahme verweigern. Das ist der Fall wenn die Mängel gravierend sind oder das Wohnen im Haus unzumutbar oder gar lebensbedrohlich ist. Dazu gehören beispielsweise folgende Dinge:

  • kein Wasseranschluss vorhanden
  • kein Stromanschluss vorhanden
  • fehlende Treppe
  • defekte oder fehlende Eingangstür / Fenster
  • fehlende Geländer (z.B. an der Treppe oder Brüstungsgeländer bei bodentiefen Fenstern)

In diesem Fall muss der Bauunternehmer die Mängel zeitnah beseitigen und einen neuen Termin zur Abnahme vereinbaren.

Keine Abnahme ohne Gutachter

Diesen Satz liest man öfters im Internet und diesen Rat geben auch wir euch. Zumindest bei der Abnahme sollte ein unabhängiger Baugutachter dabei sein. Von Vorteil ist es, wenn zusammen mit dem Gutachter bereits 1-2 Wochen vor der Endabnahme eine Vorbegehung durchgeführt wurde. Das minimiert das Risiko Mängel zu übersehen und gibt dem Bauunternehmer die Gelegenheit diese noch fristgerecht abzustellen. Im besten Fall hat man während der gesamten Bauphase einen baubegleitenden Gutachter an seiner Seite. Dieser kennt auch alle bisherigen Mängel und hat ein besonderes Auge darauf, ob diese fachgerecht beseitigt wurden sind.

Kurzum

Beschafft euch für die Abnahme einen Gutachter. Haltet alle Mängel im Protokoll fest. Legt Fristen für die Nachbesserungen und Beseitigungen der Mängel fest. Bestimmt bei vorhandenen Mängeln einen angemessenen Betrag, welchen Ihr einbehaltet und protokolliert. Dann seid Ihr gut vorbereitet und abgesichert. Im Idealfall ist das alles garnicht notwendig und die Übergabe lässt nur noch ein paar kleine Mängel offen, die selbstredend von der Baufirma beseitigt werden.

Unsere Baustelle befindet sich über 45 km von unserer derzeitigen Wohnung entfernt. Dadurch ist es zeitlich und finanziell einfach unmöglich, mehrmals in der Woche den Bau zu besichtigen und wie man so schön sagt „nach dem Rechten zu schauen“. Damit wir dennoch halbwegs ruhig schlafen können und ein sicheres Gefühl in uns tragen können, dass auf der Baustelle und mit unserem Haus nicht allzuviel schief geht, haben wir uns entschieden, einen unabhängigen Bauberater zu beauftragen.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. – Günstige Konditionen für kompetente Beratung

20160515_110023Bei unseren Recherchen, in wie fern eine Kontrolle von etwaigen Mängeln während des Bauens möglich ist sind wir auf zwei Vereine gestoßen – dem VPB e.V. (Verband privater Bauherren) und dem BSB (Bauherren-Schutzbund e.V.). Den BSB kannten wir bereits durch eine Informationsveranstaltung für Baufinanzierung. Auch in diversen Baublogs haben wir viel Positives über den BSB gelesen. Also haben wir erstmal ein paar Informationen angefordert und uns auf der Website informiert. Natürlich ist es auch möglich, außerhalb von diesen beiden Vereinen einen unabhängigen Baugutachter zu beauftragen. Doch ein Preisvergleich lohnt sich. Ist man Mitglied eines solchen Vereins, sind die Konditionen der kooperierenden Baugutachter wesentlich günstiger. Natürlich bringt die Mitgliedschaft im Verein auch Kosten mit sich. Doch diese sind überschaubar.

Den passenden Bauherrenberater finden

Website_BSB_BauherrenberatersucheAuf der Website des BSB kann man nach passenden Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten suchen. Natürlich ist eines der wichtigsten Kriterien für den passenden Berater die Nähe zur Baustelle. Denn der Anfahrtsweg und die damit verbundene Anfahrtszeit werden auch berechnet. Für uns gab es leider keine große Auswahl. Im Umkreis von Werder gibt es nur sehr wenige Bauherrenberater, die dem BSB angehören. Wir hatten somit schnell entschieden, wen wir für das Erstgespräch kontaktieren. Ein Termin war schnell gefunden und das erste Kennenlernen mit dem Bauherrenberater war sehr aufschlussreich. Der Bauingenieur machte einen sehr netten und kompetenten Eindruck und wir waren uns schnell einig, dass wir das Geld investieren und ihn beauftragen.

Ablauf und Kosten des BSB Baugutachters

Vorteile_BSBDer Baugutachter ist zu den wichtigsten Terminen und Baufortschritten vor Ort auf der Baustelle. Dort wird der aktuelle Fortschritt dokumentiert, auf Foto festgehalten und anschließend dokumentiert. Sollten Mängel auffallen werden diese, soweit möglich, bereits vor Ort an die entsprechenden Handwerker angemahnt, andernfalls ist es unsere Aufgabe als Bauherr, das in die Hand zu nehmen. Die wichtigsten Kontrolltermine, welcher der Gutachter wahrnimmst sind die Kontrolle der Gründungsarbeiten und Bodenplatte, Kontrolle des Rohbaus und Dachstuhls, des Daches und dessen Abdichtung, Fenster (sowohl nach der Montage, als auch vor dem Innenputz), die Rohinstallation der Haustechnik, Estrich, Fassadenarbeiten, Innenausbau, Fliesenarbeiten und die Schlussabnahme. Einige Termine werden falls möglich zusammengefasst. Insgesamt sollen es 5 – 8 Termine werden.

Antrag BSB BauingenieurÜber die Kosten kann man sich auf der Seite des BSB informieren. Diese sind bei jedem Gutachter gleich und basieren auf den Honorarsätzen des BSB. Der Stundensatz des Bauherrenberaters beträgt 85,00 EUR, die Fahrtkosten 0,85 EUR pro Kilometer, Fahrtzeit entspricht dem Stundensatz. Vom Gutachter grob überschlagen werden pro Termin eine Stunde vor Ort auf der Baustelle, eine Stunde Nachbearbeitung und Dokumentation und eine Stunde Fahrtzeit. Insgesamt also 3 Stunden á 85,00 EUR plus die Kilometerpauschale 0,85 EUR x 32km (16 km ist eine Strecke) ergeben rund 280 EUR. Sofern wir alle 8 Termine wahrnehmen, kommen wir auf Gesamtkosten von ca. 2.250 EUR – Kosten die wir als gut investiert erachten.